Allgemeine Vertragsgrundlagen
Die nachfolgenden AGBs gelten für alle mit uns als Werbeagentur hugger_gestaltung GmbH - Agentur für einzigartige Werbung in Rottweil erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
Allgemeine Hinweise zum Angebot
Alle Preise sind Preisindikationen und verstehen sich zzgl. 19% MwSt. An dieses Angebot halten wir uns einen Monat gebunden. Auftragserteilungen, Einleiten oder Anfordern von Leistungen per Email oder Telefon, gilt als Auftragsbestätigung und ist auch ohne Signatur rechtskräftig.
Zahlungsbedingungen
50% Anzahlung und 50% Restzahlung. Zahlbar innerhalb von 14 Tagen, rein netto. Das Leistungsdatum entspricht dem Rechnungsdatum, sofern in der Rechnung kein abweichender Leistungszeitpunkt angegeben ist.
Angebotsgrundlage
Das Angebot beruht auf Grundlage des derzeitigen Standes des Briefings bzw. der Absprache mit dem Kunden. Sollten sich die Anforderungen ändern, unterbreiten wir Ihnen gerne ein modifiziertes Angebot.
Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der Agentur.
Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Agentur behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Agentur eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
Autorenkorrekturen
Nachträgliche Korrekturen des freigegebenen und fertig Layouts sowie des gesetzten Textes werden gemäß des Umfangs separat nach dem Stundensatz der Agentur berechnet.
Externe Kosten
Der Aufwand für externe Kosten wie Fotografenhonorare, Bildlizenzen, Bildretuschen oder Text/Wording wird nach dem Stundensatz der Lieferanten berechnet. Externe Druckkosten für Präsentationen wie Ausdrucke für Plakate, Folder oder Booklets werden nach dem Stundensatz der Lieferanten berechnet. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.
Lektorat
Es erfolgt keine standardmäßige Überprüfung auf Richtigkeit der Inhalte. Wir empfehlen bei allen Maßnahmen die Durchführung eines professionellen Lektorats.
Eigentumsvorbehalt
Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. Die Agentur ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat der Designer dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers geändert werden. Die Agentur ist nicht verpflichtet Daten an den Auftraggeber herauszugeben.
Produktionsüberwachung und Belegmuster
Die Produktionsüberwachung durch die Agentur erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist der Designer berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt der Auftraggeber dem Designer 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Der Designer ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
Urheberrecht und Nutzungsrechte
Jeder an die Werbeagentur hugger_gestaltung GmbH erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Designer, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.
Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Sollte der Auftraggeber erweiterte Nutzungsrechte benötigen muss der Auftragnehmer kontaktiert werden. Der Designer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Designer zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
Weist der Auftraggeber nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist die Höhe des Schadenersatzes entsprechend anzupassen.
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einflussauf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
Webhosting und Inhalte von Internetauftritten
Ein über uns angebotenes Webhosting ist die Voraussetzung für die Programmierung eines Internetauftritts über die hugger_gestaltung GmbH. Nur ein Webhosting über unseren Server garantiert die optimale Performance und Bedürfnisse für unsere Internetauftritte. So kann dem Kunden ein optimaler Service, sowie ein bestmöglicher Sicherheitsstandart gewährleistet werden. Ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Zugangsdaten des Kundenaccounts, ist ausschliesslich der Kunde für den Internetauftritt und dessen Seiteninhalte verantwortlich.
Sollen ausnahmsweise Content-Manangement-System Websiten auf einem externen Server mit Webhosting über den Kunden eingestellt, ist ausschliesslich der Kunde für die Verfügbarkeit und Lauffähigkeit des Internetauftritts verantwortlich.
Vertrauliche Informationen
Die Agentur hugger_gestaltung GmbH verpflichtet sich, alle im Verlauf der Beratung bekannt gewordenen Informationen und Kenntnisse Ihres Unternehmens oder Projekts jederzeit vertraulich zu behandeln. Bitte behandeln Sie dieses Angebot ebenfalls vertraulich.
Schlußbestimmungen
Erfüllungsort ist Rottweil. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.